Anschlussheilbehandlungen (AHB)
Nach einem Krankenhausaufenthalt kann der Patient im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) in unsere Klinik kommen. Den hierfür erforderlichen Antrag stellt der Arzt oder Sozialarbeiter im Krankenhaus. Das weitere Verfahren ist analog zum Heilverfahren.