Telefonische Nachsorge
Im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Rehabilitationsleistung möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass es der Rentenversicherung als Rehabilitationsträger ein besonderes Anliegen ist, die medizinischen Rehabilitationsleistungen auch in Bezug auf einen - soweit vorhandenen - Arbeitsplatz auszurichten. Zu Beginn der Rehabilitation wird daher Ihre medizinische Situation auch auf mögliche gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz hin geprüft.
Sollten Sie zu dem betroffenen Personenkreis gehören, werden berufsbezogene Module als feste Bestandteile in Ihr Therapiekonzept einbezogen. Ein weiterer Bestandteil Ihrer Rehabilitation wird eine telefonische Befragung nach Ihrer medizinischen Rehabilitation sein (ca.4 Wochen nach der Rehabilitation; bei speziellen Personenkreisen nach ca.8 Wochen).